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Seit altersher gab es an diesem Mühlenstandort an der Ilmenau mehrere Mühlen, die in Unterscheidung zu den etwas flußabwärts liegenden „nedderste Molen" - der Lüner- und Abtsmühle, als „de oberste molen" bezeichnet wurden. Im 15. Jahrhundert gab es hier eine Kornmühle, eine Papier- und Ölmühle und später auch eine Schleifmühle. In einer Baurechnung des Jahres 1740 werden u.a. folgende Gebäude genannt: Zwei Kornmühlen, die Lohmühle, die Walkmühle, die Beutlermühle, die Wohnung des Müllers und die Nebengebäude. Eine Darstellung des niederländischen Landschaftszeichners Anthonie Waterloo zeigt die Ratsmühlen um 1660 mit 11 Wasserrädern. Im Jahre 1322 gelangten die Oberen Mühlen durch Verkauf an den Lüneburger Bürgermeister Albert van Molen. Als sie gegen 1400 verschuldeten, gelangten sie an den Lüneburger Rat und wurden nun als „des rades molen" bezeichnet. Doch erst im Jahre 1483 gelang es dem Rat , den Mühlenzins an sich zu bringen, so daß die Oberen Mühlen nun wirklich städtisch waren. 1568 - 1572 errichtete man im westlichen Teil des Mühlengeländes den Turm der Ratswasserkunst,um die Stadt mit Trinkwasser zu versorgen. Dieser Turm wurde 1874 beträchtlich erhöht, um weitere Stadtgebiete versorgen zu können, wobei er sein Spitzdach verlor. 1971 erst konnte dieser architektonische „Stilbruch" durch Wiederherstellung des alten Zustand mit einem oberen Fachwerkteil und spitzen Dach behoben werden. 1820 wandelte der Rat die Oberen Mühlen zum Erbzinsgut um. Erster Erbpächter war der Müller Heinrich Daniel Hammer. Davor war seit 1810 der Erbauer der Bardowicker Windmühle, Johann Friedrich Meyer, Pächter bzw. Unterpächter der Lüneburger Ratsmühlen. Größere Veränderungen des Mühlenkomplexes unternahm Heinrich Christoph Findorff, seit 1854 Erbzinsmüller. Die Walkmühle ersetzte er 1861 durch einen Fabrikbau, den er mit einem turbinengetriebenen Mahlwerk ausstattete und errichtete an dessen Nordseite in kleines Maschinenhaus mit hochaufragendem Schornstein, das eine Dampfmaschine aufnahm. Der Schornstein dient heute noch als Rauchabzug der Heizungsanlage des bewohnten Anwesens.
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